DigitalMDMA

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 4

§1 Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Für alle Angebote, Aufträge, Leistungen, Produkte und Verträge der Marke DigitalMDMA gilt die DigitalMDMA ApS, Odinsvej 20, 9990 Skagen, Dänemark, https://digitalmdma.com, als Auftragnehmer. „DigitalMDMA“ und „Anbieter“ bezeichnen die DigitalMDMA ApS. „Auftraggeber“ bezeichnet den anderen Vertragspartner. Diese Bedingungen gelten für die Leistungen dieser Marke, insbesondere für Leistungen unter digitalmdma.com. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als anerkannt.

1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Angebote, Aufträge, Leistungen und Verträge dieser Marke, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn und soweit DigitalMDMA ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Dieser Vorbehalt gilt auch dann, wenn DigitalMDMA in Kenntnis abweichender Bedingungen mit der Leistung beginnt.

1.4 Diese AGB gelten sinn- und zweckgemäß für alle Arbeitsbereiche der Marke DigitalMDMA, auch wenn sie nicht besonders angeführt sind, aber zum üblichen Leistungsumfang dieser Marke gehören.

1.5 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Individuell Ausgehandeltes bleibt gültig, wenn es im Angebot, im Vertrag oder in einer Bestätigung von DigitalMDMA festgehalten ist.

1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen nach Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die ordentliche Kündigung richtet sich nach §15.4.

1.7 Die Leistungen dieser Marke richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§2 Angebote und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von DigitalMDMA sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder im Shop als verbindliche Bestellung ausgestaltet sind.

2.2 Entstehen während der Durchführung Mehraufwendungen, teilt DigitalMDMA diese dem Auftraggeber unverzüglich mit.

2.3 Bei Verträgen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 500,00 EUR kann DigitalMDMA, sofern nicht anders vereinbart, einen Vorschuss von bis zu 25 Prozent des Auftragsvolumens verlangen.

2.4 Es besteht kein Anspruch auf Abschluss von Folgeverträgen.

2.5 Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots, durch eine verbindliche Bestellung im Shop oder durch die erste für den Auftraggeber erkennbare Erfüllungshandlung. Der Auftraggeber hält sich an einen Antrag sieben Tage gebunden.

§3 Leistungen

3.1 Die Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot, der Shop-Bestellung oder dem gesonderten Vertrag.

3.2 Die Auslieferung ist im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Digitale Produkte werden grundsätzlich online ausgeliefert, per E-Mail, über einen von DigitalMDMA bereitgestellten Übertragungsweg, per FTP oder durch Zusendung von Zugangsdaten. In Ausnahmefällen erfolgt die Lieferung auf einem Datenträger.

3.3 Digitale Produkte gelten spätestens mit Erhalt durch den Auftraggeber als ausgeliefert.

3.4 DigitalMDMA darf die Leistungen selbst erbringen oder Dritte damit beauftragen. Für Erfüllungsgehilfen bleibt DigitalMDMA nach §21 verantwortlich. Regelungen, die nur den Erfüllungsgehilfen verpflichten, stehen in dessen eigenem Vertrag, nicht in diesen AGB.

3.5 Der Auftraggeber wirkt mit, insbesondere durch rechtzeitige Zurverfügungstellung von Daten, Informationen, Freigaben und Zugängen. Bleiben solche Mitwirkungshandlungen aus, ruhen die Fristen von DigitalMDMA. Die vereinbarte Vergütung bleibt fällig. DigitalMDMA darf die betroffene Leistung nach einer Nachfrist einstellen. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.

3.6 Ein Mangel ist ein Fehler der geschuldeten Leistung. Ein Änderungswunsch ist eine Abweichung vom vereinbarten Umfang und damit Mehraufwand nach §3.9. Der Auftraggeber nennt innerhalb von zwei Wochen nach Auslieferung alle ihm auffallenden Mängel schriftlich, verständlich und vollständig. Anzugeben sind Datum, Fehlerort, Beschreibung und Screenshot. Maßgeblich ist der im Vorfeld genannte Kanal. Nach Ablauf dieser Frist gilt die ausgelieferte Leistung als abgenommen, soweit kein erheblicher Mangel gerügt wurde. Die Abnahme richtet sich ergänzend nach §6.

3.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfassen Dienstleistungen höchstens zwei Korrekturschleifen. Eine Schleife ist eine E-Mail oder ein Textdokument mit zusammenhängenden Korrekturwünschen zu Mängeln. Der Zugang bei DigitalMDMA gilt als Einreichung. Die Frist beginnt mit der Auslieferung. Je Schleife stehen 14 Tage zur Verfügung, insgesamt höchstens 60 Tage ab Auslieferung. Danach sind weitere Korrekturen Mehraufwand und werden auf Stundenbasis berechnet. Diese Grenze gilt für Softwareentwicklung allgemein, nicht nur für eine einzelne Programmiersprache.

3.8 Korrekturschleifen nach §3.7 gelten nicht für Webhosting, Domains, Service Level und SSL-Zertifikate. Bei Miet-Webseiten gelten sie nur für die erstmalige Erstellung. Bei Kauf-Webseiten gelten ausschließlich die drei Schleifen nach §12.9.

3.9 Änderungen, die den vereinbarten Umfang oder Zeitplan überschreiten, sind schriftlich zu beauftragen und werden berechnet, soweit sie Mehraufwand verursachen.

3.10 Kauf-Webseiten folgen §12, Miet-Webseiten §13, Domains, Webhosting und Server §11, die n8n-Instanz §11.11 bis §11.19, der Managed E-Mail Server §11.20 bis §11.28, das Service Level §14, Backup-Lösungen §16, mit dem PageBuilder erstellte Websites §17, DigitalMDMA Forms §18 und das Kundencenter §19. Fehlt eine eigene Laufzeit, gilt §15. Von DigitalMDMA bereitgestellte Werkzeuge, insbesondere PageBuilder, Buchungssystem, Themes und DigitalMDMA Forms, folgen dem Produkt, zu dem sie gehören. Ein im Angebot benannter Tarif folgt §14, auch wenn er nicht BASIC, STANDARD oder PROFESSIONAL heißt.

§4 Programmierung

4.1 Erstellte Quellcodes und Software bleiben bei DigitalMDMA. Das Urheberrecht daran ist nicht übertragbar. Ob und welche Verwertungsrechte daran eingeräumt werden, entscheidet DigitalMDMA nach §8.2.

4.2 Änderungen, Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Veröffentlichung oder Weitergabe des Codes sind ausgeschlossen, soweit DigitalMDMA nach §8.2 kein weitergehendes Verwertungsrecht eingeräumt hat.

4.3 Bei Änderungen am Quellcode durch den Auftraggeber oder Dritte entfallen die Gewährleistungsansprüche für die veränderten Teile.

4.4 Ein weitergehendes Verwertungsrecht am Code entsteht nur nach §8.2. Ohne diese Einräumung darf der Auftraggeber den Code nicht über die erteilte Lizenz hinaus nutzen, vervielfältigen oder weitergeben. Die Lizenz an der Kauf-Webseite nach §12.4, an PageBuilder und Theme nach §17.2 und an DigitalMDMA Forms nach §18.2 bleibt unberührt.

4.5 Änderungen, Support, Updates und Wartung sind kostenpflichtig, soweit sie nicht vertraglich enthalten sind.

§5 Werbung

5.1 DigitalMDMA darf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Aufträge erteilen. Werden Mengenrabatte oder Mengenstaffeln nicht erreicht, wird der Unterschiedsbetrag nachbelastet und ist sofort fällig.

5.2 Für Aufträge im Namen und auf Rechnung des Werbetreibenden haftet DigitalMDMA nicht für denjenigen, der die Werbung eigenständig durchführt. DigitalMDMA haftet in diesem Fall für eigenes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie nach §21.

5.3 Wird DigitalMDMA mit einer Präsentation beauftragt, ist die Ausarbeitung der Konzeption zu vergüten. Wurde eine Vergütung nicht vereinbart, gilt der im Angebot angegebene Stundensatz. DigitalMDMA arbeitet in keinem Fall unverbindlich und kostenlos, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder bei bereits erfolgten Beratungen. Was der Auftraggeber nach Zahlung nutzen darf, richtet sich nach §8.4.

5.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden DigitalMDMA 10 bis 20 einwandfreie Belegexemplare, bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl, unentgeltlich überlassen. DigitalMDMA ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, soweit der Auftraggeber nicht widerspricht.

5.5 DigitalMDMA darf auf Werbemitteln auf sich oder den Urheber hinweisen. Dem Auftraggeber steht dafür keine besondere Vergütung zu.

§6 Abnahme und Verjährung

6.1 Die Abnahme darf nicht allein aus gestalterischen Gründen verweigert werden, wenn die Gestaltung dem vereinbarten Briefing entspricht. Im Rahmen des Briefings besteht Gestaltungsfreiheit.

6.2 Vorgelegte Projekte sind abzunehmen. Die Abnahme darf nur bei erheblichen Mängeln verweigert werden. Die Frist beginnt mit der Vorlage. Geht innerhalb von 14 Tagen keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, gilt die Leistung als abgenommen. Werden innerhalb dieser Frist Korrekturen zu Mängeln übermittelt, gelten bei Kauf-Webseiten die Schleifen nach §12.9 und im Übrigen die Schleifen nach §3.7.

6.3 Änderungen an bereits abgenommenen Teilen sind Mehraufwand und werden berechnet.

6.4 Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren in zwei Jahren ab Abnahme. Das gilt nicht, wenn DigitalMDMA den Mangel arglistig verschwiegen hat oder vorsätzlich gehandelt hat. Die kostenfreien Korrekturschleifen nach §3.7 und §12.9 werden durch diese Frist nicht verlängert. Weitere Korrekturen nach diesen Schleifen werden berechnet, auch innerhalb der zwei Jahre.

6.5 Urlaub verschiebt die Fristen nach §3.6, §3.7, §6.2 und §12.9 nur, wenn er mindestens 14 Tage vorher angekündigt wurde. Die jeweilige Frist verlängert sich dann um die angekündigten Urlaubstage. Ein nicht angekündigter Urlaub lässt die Fristen weiterlaufen.

§7 Vergütung

7.1 Vereinbarte Vergütungen sind Nettopreise. DigitalMDMA ApS hat ihren Sitz in Dänemark. Die Rechtswahl in §26.3 bestimmt nicht, welches Umsatzsteuerrecht gilt. Gegenüber Unternehmern mit Sitz in Dänemark kommt die gesetzliche dänische Mehrwertsteuer hinzu. Gegenüber Unternehmern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wird keine dänische Mehrwertsteuer berechnet, soweit die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gilt. Die Rechnung weist diese Steuerschuldnerschaft und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aus. Ist die vom Auftraggeber genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unrichtig oder erkennt die Finanzbehörde die Steuerschuldnerschaft nicht an, stellt DigitalMDMA die dann geschuldete Umsatzsteuer dem Auftraggeber in Rechnung. Die Pflicht von DigitalMDMA gegenüber der Finanzbehörde bleibt davon unberührt.

7.2 Sonstige Abgaben und Mehraufwendungen werden weitergegeben, auch wenn sie nachträglich entstehen, soweit sie dem Auftrag zuzuordnen sind.

7.3 Reisekosten und Spesen werden nur berechnet, wenn das vereinbart ist.

7.4 Weisungen des Auftraggebers ändern die vereinbarte Vergütung nicht. Zusätzlicher Aufwand richtet sich nach §3.9.

7.5 Vergütungsansprüche sind sofort und ohne Abzug fällig, soweit nicht eine andere Fälligkeit vereinbart ist. Verweigert der Auftraggeber die Zahlung ausdrücklich, darf DigitalMDMA alle Leistungen nach §15.9 einstellen. Allein eine offene Rechnung berechtigt nicht zur Sperre. Die Kündigung richtet sich nach §15.3.

7.6 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder zurückbehalten. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.

7.7 Bei Zahlungsverzug kann DigitalMDMA Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Daneben kann DigitalMDMA Zinsen in Höhe von 10 Prozent jährlich verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden als diese 10 Prozent entstanden ist. Ein nachgewiesener höherer Schaden bleibt unberührt.

7.8 Die Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche von DigitalMDMA beträgt zehn Jahre. Dieselbe Frist gilt für Schadensersatzansprüche von DigitalMDMA, für Kosten einer Rücklastschrift oder eines Zahlungseinspruchs und für den Rückgriff aus einer Abmahnung oder einem Anspruch Dritter. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist.

7.9 Steigen Kosten, die einer Leistung zuzuordnen sind, darf DigitalMDMA den Preis dieser Leistung monatlich anpassen. Der Auftraggeber wird vor der Anpassung informiert. Dazu gehören insbesondere Kosten für Hardware, Software, Lieferanten, Kooperationspartner, Zulieferer, Registrierungsstellen, Lizenzen, Energie und weitere vergleichbare Kosten. Diese Anpassung richtet sich nicht nach §24.

§8 Rechte

8.1 Das Urheberrecht an den Leistungen bleibt bei DigitalMDMA. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das gilt auch für Kauf-Webseiten und für Quellcode.

8.2 Verwertungsrechte über die Lizenzen in §12.4, §17.2 und §18.2 hinaus räumt DigitalMDMA nur im Einzelfall ein. DigitalMDMA entscheidet, ob Verwertungsrechte erteilt werden und welche Art, insbesondere ob sie einfach oder ausschließlich sind und ob sie zeitlich, räumlich oder inhaltlich beschränkt sind. Ein erteiltes Verwertungsrecht ist nicht übertragbar. Vervielfältigung über den erteilten Umfang hinaus, Weitergabe und Unterlizenzen sind ausgeschlossen. Der Vertrag geht nur mit Zustimmung von DigitalMDMA auf einen Dritten über. Das gilt auch beim Verkauf des Unternehmens des Auftraggebers.

8.3 Bei Miet-Webseiten erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an der Website. Es gilt §13. Bei Kauf-Webseiten gilt §12.

8.4 Beauftragte und vergütete Ausarbeitungen darf der Auftraggeber nur im Rahmen der nach §8.2 erteilten Verwertungsrechte verwenden. Vorschläge, Präsentationen und Konzepte, die nicht beauftragt und nicht vergütet wurden, bleiben bei DigitalMDMA und dürfen nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden, auch nicht in abgewandelter Form.

8.5 Ein Miturheberrecht des Auftraggebers an seinen Vorgaben, Ideen und Weisungen entsteht nicht.

8.6 DigitalMDMA darf erbrachte Leistungen und den Namen des Auftraggebers als Referenz nennen. Der Auftraggeber kann der Nennung seines Namens und der Nutzung seines Logos widersprechen. Geheim gehaltene Projekte werden nicht genannt. Die Referenznennung ist von der Vertraulichkeit nach §23.4 ausgenommen.

§9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der dafür geschuldeten Vergütung Eigentum von DigitalMDMA, soweit an ihnen Eigentum übertragen werden kann.

9.2 Ein nach §8 erteiltes Verwertungsrecht ruht, solange eine fällige und durchsetzbare Vergütung für diese Leistung aussteht und DigitalMDMA deshalb nach §15.9 sperrt.

§10 Schutzrechte

10.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Daten, Texte, Bilder und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

10.2 DigitalMDMA schuldet keine markenrechtliche Neuartigkeit, Schutzfähigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit, soweit das nicht ausdrücklich zugesagt ist.

10.3 Der Auftraggeber stellt DigitalMDMA von Ansprüchen Dritter frei, die aus den von ihm gelieferten Inhalten entstehen. DigitalMDMA informiert den Auftraggeber über den Anspruch und überlässt ihm auf Verlangen die Führung der Auseinandersetzung, soweit DigitalMDMA selbst den Anspruch nicht zu vertreten hat. Übernimmt der Auftraggeber die Auseinandersetzung nicht, trägt er auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Anwalts- und Verfahrenskosten.

§11 Domains, Webhosting und Server

11.1 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit für Domains, Webhosting und Server 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Laufzeitende. Die Laufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht rechtzeitig über das Kundencenter nach §15.4 gekündigt wird. Diese Laufzeit gilt nicht für Kauf-Webseiten und nicht für Miet-Webseiten.

11.2 Webseiten des Auftraggebers werden als Kauf-Webseite, als Miet-Webseite oder mit Service Level betrieben. Für Miet-Webseiten und für Webseiten mit Service Level sichert DigitalMDMA die Daten. Bei einer Kauf-Webseite ohne gesondertes Service Level obliegt die Sicherung dem Auftraggeber.

11.3 Der Auftraggeber darf mit seiner Internetpräsenz nicht gegen Gesetze, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Bei einem Verstoß, insbesondere bei verbotenen Inhalten, darf DigitalMDMA die betroffene Leistung sperren. Die Sperre stellt die Zahlungspflicht, die Rechnungsstellung und die Abbuchung nicht ein. Der Auftraggeber muss die vereinbarte Vergütung weiter zahlen.

11.4 Der Auftraggeber hält Zugangsdaten geheim, ändert sie regelmäßig und informiert DigitalMDMA unverzüglich, wenn Unbefugte davon Kenntnis haben. Entzieht der Auftraggeber DigitalMDMA den Zugang, insbesondere durch eine Passwortänderung oder das Sperren eines Admin-Zugangs, bleibt die Vergütung fällig. DigitalMDMA darf die betroffenen Leistungen einstellen. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt.

11.5 Der Auftraggeber unterlässt Techniken, die die Systeme von DigitalMDMA übermäßig belasten. DigitalMDMA darf solche Präsenzen vom Zugriff ausschließen, bis die Technik beseitigt ist. Die Sperre richtet sich nach §22. Das gilt nicht für die dem Auftraggeber allein überlassene dedizierte Hardware innerhalb der vereinbarten Ressourcen.

11.6 Untersagt sind insbesondere Phishing, offene Mail-Relays, Spam, unbefugtes Eindringen in fremde Systeme, DoS- und DDoS-Angriffe, Port-Scanning, Werbung per E-Mail ohne Einwilligung oder einen anderen Erlaubnistatbestand, jugendgefährdende Inhalte, nicht abgestimmte Erwachseneninhalte, das Fälschen von Adressen und Headern sowie die Verbreitung von Schadsoftware. Bei einem Verstoß darf DigitalMDMA die betroffene Leistung sperren. Die Zahlungspflicht, die Rechnungsstellung und die Abbuchung bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

11.7 Spamming über Systeme oder Domains von DigitalMDMA ist untersagt. Der Auftraggeber weist eine Einwilligung oder die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG nach.

11.8 Für Inhalte, die der Auftraggeber speichert oder bereithält, ist im Verhältnis zu DigitalMDMA der Auftraggeber verantwortlich. DigitalMDMA prüft diese Inhalte nicht vorab.

11.9 Ist ein Transfervolumen vereinbart, stellt DigitalMDMA das überschießende Volumen zu den vereinbarten Preisen in Rechnung.

11.10 Lizenzen, die der Auftraggeber selbst einrichtet oder verteilt, hat er selbst korrekt zu lizenzieren.

11.11 Die Regelungen in §11.12 bis §11.19 gelten zusätzlich für die n8n-Instanz und ihre Pakete. Bei Widerspruch gehen sie für dieses Produkt vor.

11.12 DigitalMDMA stellt eine betriebsbereite n8n-Umgebung mit den im Paket genannten Ressourcen bereit. Ein monatliches Limit der Workflow-Läufe besteht nicht. Die genannten parallelen Ausführungen sowie Speicher- und Protokollgrenzen sind Obergrenzen.

11.13 n8n ist Drittsoftware. Für n8n gelten die Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Sie gehen vor, soweit sie diesen AGB widersprechen. DigitalMDMA schuldet den Betrieb der Instanz, nicht die Erstellung oder Fehleranalyse von Workflows des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf die Instanz nicht als eigene Multi-Mandanten-Leistung weiterverkaufen, soweit das nicht schriftlich vereinbart ist.

11.14 Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, die Kündigungsfrist drei Monate zum Laufzeitende. Die ordentliche Kündigung erfolgt über das Kundencenter nach §15.4. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich die Laufzeit um 12 Monate.

11.15 Die Leistung gilt als bereitgestellt, sobald Zugangsdaten oder die Erreichbarkeit mitgeteilt sind. Individuelle Workflows, Migrationen und Schulungen sind nur enthalten, wenn das Paket sie nennt.

11.16 Enthaltene Backups dienen der Betriebssicherheit und ersetzen nicht die eigene Sicherung des Auftraggebers. Nach Vertragsende bleiben 14 Tage für den Export. Danach dürfen Instanz und Sicherungen gelöscht werden. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, ist der Auftraggeber Verantwortlicher und DigitalMDMA Auftragsverarbeiter. Einzelheiten stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag.

11.17 Eine ununterbrochene Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie schriftlich zugesagt ist. Wartung und Sicherheitsupdates sind erlaubt. Ausfälle von Internet, Domain, DNS, Endgeräten oder der n8n-Software liegen außerhalb der Leistungspflicht.

11.18 Ein Paketwechsel ist zum Monatsende möglich. Der Support im Paket gilt für den Betrieb der Instanz.

11.19 Bei einer Zahlungsverweigerung nach §15.9, bei Missbrauch oder bei Rechtsverstößen darf DigitalMDMA die Instanz und die übrigen laufenden Leistungen desselben Auftraggebers dieser Marke sperren.

11.20 Die Regelungen in §11.21 bis §11.28 gelten zusätzlich für den Managed E-Mail Server. Bei Widerspruch gehen sie für dieses Produkt vor. Die Spam- und Inhaltsregeln dieses Paragraphen gelten ergänzend.

11.21 DigitalMDMA betreibt den E-Mail-Server im vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber bleibt für rechtmäßigen Versand, Einwilligungen, Inhalte und Datenschutz verantwortlich.

11.22 Mindestlaufzeit, Kündigung und Verlängerung entsprechen §11.14.

11.23 Die Leistung gilt als bereitgestellt, sobald Zugangsdaten oder die Erreichbarkeit der Postfächer mitgeteilt sind. Migrationen und individuelle Filter sind nur enthalten, wenn das Paket sie nennt.

11.24 Der Auftraggeber nutzt den Server nicht für Spam, offene Relays, missbräuchliche Massenmails oder rechtswidrige Inhalte. Speicher- und Postfachgrenzen des Pakets sind Obergrenzen.

11.25 Backups, Exportfrist von 14 Tagen und die Rollen Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter entsprechen §11.16.

11.26 Eine ununterbrochene Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie schriftlich zugesagt ist. Ausfälle von Internet, Domain, DNS und empfangenden Mailservern liegen außerhalb der Leistungspflicht.

11.27 Ein Wechsel in ein kleineres Paket ist zum Monatsende möglich, wenn Postfächer und Speicher in das Zielpaket passen. Der Support gilt für den Betrieb des Servers, nicht für Newsletter, soweit diese nicht gesondert beauftragt sind.

11.28 Bei einer Zahlungsverweigerung nach §15.9, bei Missbrauch oder bei Rechtsverstößen darf DigitalMDMA den E-Mail-Server und die übrigen laufenden Leistungen desselben Auftraggebers dieser Marke sperren.

11.29 Eine Domain, die DigitalMDMA für den Auftraggeber registriert oder verwaltet, bleibt bis zur Übertragung in der Verwaltung von DigitalMDMA. DigitalMDMA überträgt sie erst, wenn sämtliche fälligen Vergütungen dieses Auftraggebers für Leistungen dieser Marke vollständig gezahlt sind, auch wenn die Forderung nicht die Domain selbst betrifft. Kosten der Registrierungsstelle trägt der Auftraggeber. Bis zu diesem Ausgleich gibt DigitalMDMA die Transferfreigabe nicht heraus und überträgt die Domain weder an den Auftraggeber noch an einen Dritten. Eine auf den Namen des Auftraggebers registrierte Domain bleibt ihm zugeordnet. Die Herausgabe der Transferfreigabe richtet sich allein nach diesem Absatz.

§12 Kauf-Webseiten

12.1 Dieser Abschnitt gilt für Kauf-Webseiten, also einmalig erstellte Websites, die nicht als Miete, Abo oder Paket mit laufender Mindestlaufzeit bestellt werden. Bei Widerspruch gehen diese Regelungen den Laufzeitregeln der Miet-Webseite und des §15 vor.

12.2 Die Kauf-Webseite ist ein Werkvertrag über eine einmalige Erstellung, keine Miete. Sie hat keine Mindestvertragslaufzeit und verlängert sich nicht automatisch. Der Erstellungsvertrag endet mit Abnahme nach §6 und vollständiger Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung.

12.3 Leistung, Umfang und Preis ergeben sich aus Angebot oder Shop-Bestellung. Für die Erstellung gelten die drei Korrekturschleifen nach §12.9 und die Abnahme nach §6. §3.7 gilt für die Kauf-Webseite nicht.

12.4 Das Urheberrecht an der Kauf-Webseite bleibt bei DigitalMDMA und ist nicht übertragbar. Mit Abnahme und vollständiger Zahlung der Erstellungsvergütung erhält der Auftraggeber eine einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die abgenommene Kauf-Webseite für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Diese Lizenz ist die nach §8.2 für die Kauf-Webseite erteilte Nutzung. Weitergehende Verwertungsrechte erhält er nur, wenn und soweit DigitalMDMA sie nach §8.2 im Angebot oder Vertrag erteilt. PageBuilder, Buchungssystem, Themes und andere von DigitalMDMA bereitgestellte Werkzeuge gehen nur über, wenn das Angebot die Übergabe ausdrücklich zusagt. Der Weiterbetrieb verschlüsselter PageBuilder- und Theme-Dateien nach Vertragsende richtet sich nach §17. DigitalMDMA Forms richtet sich nach §18.

12.5 Domains, die auf den Auftraggeber registriert sind, und vom Auftraggeber beigestellte Inhalte bleiben beim Auftraggeber. Die Übertragung einer von DigitalMDMA verwalteten Domain richtet sich nach §11.29. Quellcode wird nur herausgegeben, wenn das Angebot das zusagt.

12.6 Domain, Webhosting, E-Mail, Service Level, n8n-Instanz und Managed E-Mail Server sind nicht Teil des Kaufs, soweit sie nicht gesondert beauftragt und bepreist sind. Für diese laufenden Leistungen gelten deren eigene Laufzeiten in §11 und §14, nicht die Regeln dieses Paragraphen.

12.7 Nach Abnahme schuldet DigitalMDMA für die Kauf-Webseite keine laufende Pflege, kein Backup und keine Updates, soweit das nicht als eigene Leistung beauftragt ist.

12.8 Bis zur vollständigen Zahlung der durchsetzbaren Vergütung für die Kauf-Webseite darf DigitalMDMA die Übergabe und den Zugang zurückhalten.

12.9 Für die Kauf-Webseite stehen drei Korrekturschleifen zur Verfügung. Eine Schleife ist eine Datei mit allen Änderungswünschen des Auftraggebers. Je Schleife gilt eine Frist von höchstens einer Woche. Änderungswünsche, die nach diesen drei Schleifen eingehen, werden auf Stundenbasis umgesetzt.

§13 Miet-Webseiten

13.1 Dieser Abschnitt gilt für Miet-Webseiten, auch Webseite als Abo, Aktions- oder Paketwebseite. Bei Widerspruch gehen diese Regelungen den Regeln für Kauf-Webseiten und der allgemeinen Laufzeit in §15 vor. §11 und §14 gelten ergänzend.

13.2 Die Miet-Webseite ist Miete, kein Kauf. Der Auftraggeber erwirbt kein Eigentum und kein Urheberrecht an der Website, auch nicht nach der Mindestlaufzeit. Während der Laufzeit darf er die Website für den eigenen Geschäftsbetrieb nutzen. Dieses Recht ist nicht übertragbar. Weitere Verwertungsrechte werden nur erteilt, wenn DigitalMDMA das nach §8.2 im Einzelfall entscheidet. Designvorlagen, Themes, PageBuilder, Buchungssystem und sonstige von DigitalMDMA bereitgestellte Werkzeuge gehen nicht über.

13.3 Domains, die der Auftraggeber selbst hält oder die auf seinen Namen registriert werden, sowie vom Auftraggeber erstellte Inhalte bleiben ihm zugeordnet. Dazu gehören Texte, Bilder, SEO-Metadaten und Formulardaten. Die Übertragung einer von DigitalMDMA verwalteten Domain richtet sich nach §11.29. Das laufende System bleibt bei DigitalMDMA.

13.4 Während der Vertragslaufzeit werden die Website und die von DigitalMDMA bereitgestellten Werkzeuge bei DigitalMDMA betrieben. Nach Vertragsende dürfen die verschlüsselten PageBuilder- und Theme-Dateien nach §17 woanders weiterbetrieben werden. DigitalMDMA Forms darf nach §18 auf einem externen Server betrieben werden. Dieser Betrieb ist erlaubt und von DigitalMDMA gewünscht. Das Buchungssystem und die übrige laufende Website können nicht zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden.

13.5 Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindestlaufzeit 36 Monate. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Danach ist der Vertrag monatlich über das Kundencenter nach §15.4 kündbar. Allein der Ablauf der Mindestlaufzeit erhöht den Preis nicht. Steigende Kosten berechtigen zur monatlichen Anpassung nach §7.9.

13.6 Der Vertrag kommt mit der Shop-Bestellung oder der Annahme des Angebots zustande. Ein vereinbarter späterer Zahlungsbeginn ändert nichts an der Verbindlichkeit. Die Website gilt als bereitgestellt, sobald Erreichbarkeit oder Zugangsdaten mitgeteilt sind.

13.7 Für die erstmalige Erstellung gelten §3.7 und §6. Der laufende Mietbetrieb hat keine Korrekturschleifen. Die Pflege in den bereitgestellten Werkzeugen erfordert keine Programmierkenntnisse. Design und Technik der Ersterstellung übernimmt DigitalMDMA, soweit sie im Angebot enthalten sind.

13.8 Soweit enthalten, ist Service Level Basic Bestandteil. DigitalMDMA sichert die Miet-Webseite. Ein monatliches Zeitkontingent für Sofortmaßnahmen verfällt monatsweise nach §14.2. Weiterer Aufwand wird nach §14.6 berechnet. Laufzeit und Kündigung des enthaltenen Service Levels folgen diesem Paragraphen.

13.9 Ein Umzug bestehender Inhalte oder Postfächer ist nur geschuldet, wenn er ausgewählt und bepreist ist.

13.10 Mit Vertragsende endet der Betrieb bei DigitalMDMA. Der Weiterbetrieb der verschlüsselten PageBuilder- und Theme-Dateien richtet sich nach §17. DigitalMDMA Forms richtet sich nach §18. Der Auftraggeber erhält seine Texte, Bilder, SEO-Metadaten und Formulardaten. Das Buchungssystem und die übrige laufende Website werden nicht übergeben. DigitalMDMA räumt 14 Tage für die Herausgabe dieser Inhalte ein. Die Übertragung einer Domain des Auftraggebers ist nicht die Übertragung der Miet-Webseite.

13.11 Eine optionale Onlinebuchung wird zu der im Angebot genannten Gebühr abgerechnet. DigitalMDMA stellt dafür die technische Funktion bereit. Der im Angebot genannte Zahlungsdienstleister zieht die Zahlung ein. Auszahlungen folgen dem im Angebot genannten Rhythmus. Erstattungen und Rückbelastungen richten sich nach den Bedingungen dieses Zahlungsdienstleisters und nach dem Angebot. Kreditkartengebühren trägt der Auftraggeber nur, wenn das vereinbart ist.

13.12 Bei einer Zahlungsverweigerung nach §15.9, bei Missbrauch oder bei Rechtsverstößen darf DigitalMDMA die Miet-Webseite und die übrigen laufenden Leistungen desselben Auftraggebers dieser Marke sperren.

§14 Service Level

14.1 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit eines Service Levels 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Laufzeitende. Die ordentliche Kündigung erfolgt über das Kundencenter nach §15.4. Die Laufzeit verlängert sich um 12 Monate. Ist das Service Level Bestandteil einer Miet-Webseite, gelten Laufzeit und Kündigung nach §13. Für Webseiten mit Service Level sichert DigitalMDMA die Daten. Ein Service Level an einer Kauf-Webseite ist eine gesonderte laufende Leistung nach diesem Paragraphen.

14.2 Ein Zeitkontingent verfällt zum Monatsende und wird nicht übertragen.

14.3 Das Service Level erschwert das Eindringen Dritter. Ein lückenloser Schutz wird nicht zugesichert.

14.4 Erlangt ein Dritter Zugang, haftet DigitalMDMA nach §21. Ein pauschaler Haftungsausschluss, auch für Vorsatz, besteht nicht. Zusätzliche Absicherung und die Beseitigung gezielter Lücken außerhalb des vereinbarten Kontingents werden nach Absprache berechnet.

14.5 Ein vereinbartes Kontingent für Sofortmaßnahmen wird vorrangig zum Schließen einer Sicherheitslücke verwendet. DigitalMDMA darf dazu ohne vorherige Einwilligung handeln und informiert den Auftraggeber im CMS-Plugin. Ist das Kontingent erschöpft, wird nur mit Zustimmung des Auftraggebers weitergearbeitet.

14.6 Leistungen außerhalb des Pakets werden vorab mitgeteilt und nur nach Zustimmung berechnet.

14.7 Kann eine konkrete zusätzliche Absicherung nicht beauftragt werden und besteht eine konkrete Gefahr für die Systeme von DigitalMDMA oder von Dritten, darf DigitalMDMA die betroffene Webseite nach Ankündigung und einer Frist von mindestens fünf Tagen sperren, bis die Gefahr beseitigt ist. Die Ankündigung beschreibt die Lücke, den Aufwand und die Folge, wenn der Auftraggeber die Absicherung nicht beauftragt. Die Sperre ersetzt nicht die Beseitigung einer Lücke, die zum vereinbarten Service Level gehört. Die Sperre wird aufgehoben, sobald die Gefahr entfällt.

14.8 Jedes betreute CMS erhält eine domainbezogene Lizenz für die Hauptdomain und eine Staging-Variante auf einem Server von DigitalMDMA. Änderungen am Basiscode des Service Levels sind untersagt.

14.9 Zum Monatsende kann in ein größeres oder kleineres Paket gewechselt werden. Das Zahlungsintervall des Auftraggebers bleibt, soweit das Zielpaket nichts anderes vorsieht.

14.10 Regelmäßige Updates gibt es für das CMS und für kostenfreie Plugins. Kostenpflichtige Updates entgeltlich erworbener Plugins werden nur nach Zustimmung berechnet. Theme-Updates sind in den Tarifen STANDARD und PROFESSIONAL enthalten, im Tarif BASIC nicht. Ein anders benannter Tarif folgt der Update-Regel im Angebot. Kostenpflichtige Theme-Updates Dritter werden nur nach Zustimmung berechnet.

14.11 Mit Vertragsende werden die Sicherheitsfunktionen des Service Levels abgeschaltet. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen nach Ankündigung Domain, E-Mail und Hosting umziehen. Für Domains kann ein Providerwechsel unterstützt werden. DigitalMDMA haftet dabei nach §21, nicht für Umstände, die der aufnehmende Anbieter oder der Auftraggeber verursacht.

14.12 Das Service Level darf nur auf einem dafür vorgesehenen Server von DigitalMDMA betrieben werden.

14.13 Die Einstellung aller Leistungen wegen verweigerter Zahlung richtet sich nach §15.9. Sie erfasst auch das Service Level.

§15 Laufzeit, Kündigung und Zahlung

15.1 Soweit eine Leistung in diesen AGB eine eigene Laufzeit hat, gilt nur diese. Kauf-Webseiten haben keine Laufzeit und keine Verlängerung (§12). Miet-Webseiten folgen §13. Domains, Webhosting, Server, n8n-Instanz, Managed E-Mail Server und ein eigenständiges Service Level folgen §11 und §14.

15.2 Fehlt eine besondere Laufzeit, beträgt sie 12 Monate. Sie verlängert sich um 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Laufzeitende über das Kundencenter nach §15.4 gekündigt wird.

15.3 Beide Seiten können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für DigitalMDMA liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer durchsetzbaren Vergütung mindestens einen Monat in Verzug ist und trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung nicht zahlt, oder wenn er einen wesentlichen Vertragsverstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt. Dazu gehören erhebliche Verstöße gegen Strafrecht, Jugendschutz, Markenrecht oder Urheberrecht unter Nutzung der Leistungen.

15.4 Die ordentliche Kündigung erfolgt über das Kundencenter. Dort werden dem Auftraggeber Laufzeitende, Kündigungsfrist und das sich daraus ergebende Vertragsende angezeigt, und die Kündigung wird dort verarbeitet. Eine E-Mail oder ein anderes Schreiben ersetzt diese Kündigung nicht. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Textform. Eine E-Mail genügt. Die Anzeige im Kundencenter ist die Bestätigung in Textform. Die Verwendung des Kundencenters richtet sich nach §19.

15.5 Die Kündigung eines Produkts oder einer Option lässt andere Produkte unberührt. Der Auftraggeber sichert seine Daten vor Leistungsende. Nicht übertragene Domains darf DigitalMDMA nach Vertragsende löschen.

15.6 Rechnungen werden per E-Mail gestellt. Der Auftraggeber ruft sein Postfach regelmäßig ab. Eine Papierrechnung wird nur gegen das genannte Entgelt geschuldet.

15.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, zahlt der Auftraggeber per SEPA-Basislastschrift. Das Mandat gilt auch für mitgeteilte neue Bankverbindungen. Die E-Rechnung ist die Ankündigung der Abbuchung und geht dem Auftraggeber mindestens einen Werktag vor der Abbuchung zu. Der Auftraggeber hält das Konto gedeckt. Eine berechtigte Rücklastschrift lässt die ursprüngliche Rechnung offen. Für die Bankgebühr dieser Rücklastschrift zahlt der Auftraggeber 5,00 EUR. Dieser Betrag ist pauschaler Schadensersatz und kein umsatzsteuerbares Entgelt. Ein darüber hinausgehender Schaden der Bank wird daneben nicht berechnet. Allein die Rücklastschrift ist keine Zahlungsverweigerung nach §15.9.

15.8 Bei Zahlung über PayPal gelten zusätzlich die Bedingungen von PayPal. Der Auftraggeber erlaubt den Einzug des Rechnungsbetrags von seinem PayPal-Konto. Ein Widerspruch, eine Rückbelastung oder ein Zahlungsausfall bei PayPal lässt die ursprüngliche Rechnung offen. Gebühren, die PayPal dafür berechnet, trägt der Auftraggeber. Allein dieser Vorgang ist keine Zahlungsverweigerung nach §15.9.

15.9 DigitalMDMA darf alle Leistungen desselben Auftraggebers dieser Marke umgehend einstellen oder sperren, wenn der Auftraggeber ausdrücklich mitteilt, dass er nicht zahlen will oder nicht zahlen wird. Allein eine offene Rechnung oder eine abgelaufene Mahnung ist keine solche Mitteilung und berechtigt nicht zur Sperre. Die Einstellung umfasst jede Leistung, insbesondere Webseite, Webhosting, Domain, Miet-Webseite, Kauf-Webseite, Service Level, n8n-Instanz, Managed E-Mail Server und das Kundencenter. Rechnungsstellung, Fälligkeit und Abbuchung laufen weiter. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt. Nach vollständigem Ausgleich der durchsetzbaren Entgelte und nach Widerruf der Zahlungsverweigerung wird die Sperre in angemessener Frist aufgehoben. Das Recht zur fristlosen Kündigung nach §15.3 bleibt unberührt. Einzelheiten stehen in §22.

15.10 Die Aufrechnung richtet sich nach §7.6.

§16 Backup-Lösungen

16.1 Dieser Abschnitt gilt für Backup-Lösungen, auch den Backup-Server mit Kurzzeitspeicher und Langzeitspeicher. Bei Widerspruch gehen diese Regelungen den allgemeinen Regeln vor.

16.2 Der Auftraggeber lädt Daten hoch, ruft sie ab und löscht sie über das Kundencenter. Eine Löschung legt die Datei oder den Ordner in den Papierkorb. Die Daten bleiben dabei an ihrem Speicherort. DigitalMDMA hält die Daten im gebuchten Speicher. Eine weitere Kopie darüber hinaus schuldet DigitalMDMA nicht.

16.3 Der Auftraggeber kann Einträge aus dem Papierkorb selbst wiederherstellen. Er kann den Papierkorb nicht selbst leeren und Einträge nicht selbst endgültig löschen.

16.4 Endgültig entfernt werden Daten nur, nachdem DigitalMDMA das mit dem Auftraggeber besprochen hat, zum Beispiel in einem Meeting, einem Gespräch oder einem Video-Call. Danach sind die Daten unwiederbringlich gelöscht. Für dieses endgültige Löschen haftet DigitalMDMA nicht. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von DigitalMDMA richten sich nach §21.

16.5 Jede Ablage in den Papierkorb und jedes endgültige Löschen wird mit dem handelnden Zugang, den Daten, dem ursprünglichen Ort und dem Zeitpunkt protokolliert. Beim endgültigen Löschen werden auch die Form und der Zeitpunkt des Gesprächs festgehalten.

§17 PageBuilder-Websites

17.1 Dieser Abschnitt gilt für Websites, die mit dem PageBuilder von DigitalMDMA erstellt sind, einschließlich des zugehörigen Themes. Die Verschlüsselung von PageBuilder und Theme ist mit dem ionCube Encoder sichergestellt. PageBuilder und Theme können nur auf Servern installiert und verwendet werden, auf denen der ionCube Loader läuft. Bei Widerspruch gehen diese Regelungen den Regeln in §12 und §13 vor, soweit sie den PageBuilder und das Theme betreffen. Das Buchungssystem folgt dieser Sonderregelung nicht.

17.2 DigitalMDMA stellt PageBuilder und Theme ausschließlich als Objektcode zur Verfügung. Das Urheberrecht daran bleibt bei DigitalMDMA und ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber erhält daran eine einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für die eigene Website. Diese Lizenz ist die nach §8.2 für den PageBuilder und das Theme erteilte Nutzung. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht. Alle Rechte an PageBuilder, Theme und Softwarearchitektur bleiben bei DigitalMDMA. Der Auftraggeber erwirbt daran kein Eigentum. Sichtbare Hinweise auf Marke oder Urheberrecht dürfen nicht entfernt werden.

17.3 Endet der Vertrag, gleich aus welchem Grund, darf der Auftraggeber die zu diesem Zeitpunkt installierten, verschlüsselten PageBuilder- und Theme-Dateien auf einem eigenen Server oder bei einem anderen Anbieter weiterbetreiben. Installieren und verwenden lassen sie sich dort nur, wenn der ionCube Loader läuft. Dieses Recht ist zeitlich nicht befristet. Es gilt für den einen Server, auf dem diese Dateien bei Vertragsende betrieben werden, und nicht für weitere Kopien. Ab Vertragsende trägt der Auftraggeber die Kosten für Hosting, Domain, SSL, Wartung und Betrieb selbst. Der Betrieb bei DigitalMDMA endet mit dem Vertrag.

17.4 Ab Vertragsende schuldet DigitalMDMA für diesen Weiterbetrieb keine Updates, keine Sicherheitspatches, keine funktionalen Erweiterungen, keinen Support und keine Gewährleistung. Für Funktionsstörungen, Inkompatibilitäten und Sicherheitslücken, die nach Vertragsende im Zusammenhang mit dem Weiterbetrieb auftreten, haftet DigitalMDMA nicht. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von DigitalMDMA richten sich nach §21.

17.5 Der Auftraggeber darf die verschlüsselten Dateien nicht dekompilieren, zurückentwickeln, verändern oder die mit dem ionCube Encoder hergestellte Verschlüsselung umgehen. Erweiterungen, Änderungen am Kernsystem und neue Module nehmen nur DigitalMDMA oder ein Dritter vor, den DigitalMDMA ausdrücklich dazu ermächtigt. Inhalte über die dafür vorgesehenen Funktionen zu bearbeiten, zu löschen oder hinzuzufügen, bleibt dem Auftraggeber erlaubt.

17.6 Sobald die Website auf einem Server eines Dritten betrieben wird, verantwortet DigitalMDMA weder dessen technische Umgebung noch Sicherheit, Verfügbarkeit oder Datensicherung. Für Datenverlust, Ausfall und Sicherheitsvorfälle, die aus diesem Drittbetrieb entstehen, haftet DigitalMDMA nicht. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von DigitalMDMA richten sich nach §21.

§18 DigitalMDMA Forms

18.1 Dieser Abschnitt gilt für DigitalMDMA Forms. Die Verschlüsselung ist mit dem ionCube Encoder sichergestellt. DigitalMDMA Forms kann nur auf Servern installiert und verwendet werden, auf denen der ionCube Loader läuft. Der Betrieb auf einem eigenen Server des Auftraggebers oder bei einem anderen Anbieter ist erlaubt und von DigitalMDMA gewünscht. Bei Widerspruch gehen diese Regelungen den Regeln in §12 und §13 vor, soweit sie DigitalMDMA Forms betreffen.

18.2 DigitalMDMA stellt DigitalMDMA Forms ausschließlich als Objektcode zur Verfügung. Das Urheberrecht daran bleibt bei DigitalMDMA und ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber erhält daran eine einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für den eigenen Einsatz. Diese Lizenz ist die nach §8.2 für DigitalMDMA Forms erteilte Nutzung. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht. Alle Rechte an DigitalMDMA Forms und der Softwarearchitektur bleiben bei DigitalMDMA. Der Auftraggeber erwirbt daran kein Eigentum. Sichtbare Hinweise auf Marke oder Urheberrecht dürfen nicht entfernt werden.

18.3 Solange das Abonnement für DigitalMDMA Forms aktiv ist, erhält der Auftraggeber Updates der verschlüsselten Fassung. Dazu gehören die Sicherheitspatches und funktionalen Aktualisierungen, die DigitalMDMA für DigitalMDMA Forms bereitstellt. Gewährleistung und Haftung für diese Updates richten sich nach §20 und §21. Ist das Abonnement nach §15.9 eingestellt, ist es nicht aktiv.

18.4 Endet das Abonnement, darf der Auftraggeber die zuletzt erhaltene verschlüsselte Fassung auf dem externen Server weiterbetreiben. Installieren und verwenden lässt sie sich dort nur, wenn der ionCube Loader läuft. Dieses Recht ist zeitlich nicht befristet. Es gilt für den einen Server, auf dem diese Fassung bei Ende des Abonnements betrieben wird, und nicht für weitere Kopien. Ab diesem Zeitpunkt schuldet DigitalMDMA keine weiteren Updates, keine Sicherheitspatches, keine funktionalen Erweiterungen, keinen Support und keine Gewährleistung für den weiteren Betrieb. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von DigitalMDMA richten sich nach §21.

18.5 Der Auftraggeber darf die verschlüsselten Dateien nicht dekompilieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering), verändern oder die mit dem ionCube Encoder hergestellte Verschlüsselung umgehen. Erweiterungen, Änderungen am Kernsystem und neue Module nehmen nur DigitalMDMA oder ein Dritter vor, den DigitalMDMA ausdrücklich dazu ermächtigt. Formulare und Inhalte über die dafür vorgesehenen Funktionen zu bearbeiten, zu löschen oder hinzuzufügen, bleibt dem Auftraggeber erlaubt.

18.6 Die Kosten für Hosting, Domain, SSL, Wartung und Betrieb des externen Servers trägt der Auftraggeber. DigitalMDMA verantwortet weder die technische Umgebung dieses Servers noch dessen Sicherheit, Verfügbarkeit oder Datensicherung. Für Datenverlust, Ausfall und Sicherheitsvorfälle, die aus dem Betrieb dieser Umgebung entstehen, haftet DigitalMDMA nicht. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von DigitalMDMA richten sich nach §21.

§19 Kundencenter

19.1 Dieser Abschnitt gilt für die Verwendung des Kundencenters. Das Kundencenter ist der elektronische Zugang, über den der Auftraggeber die beauftragten Leistungen dieser Marke verwaltet. Es wird bei DigitalMDMA betrieben. Es ist kein eigenständiges übertragbares Produkt. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder auf einen eigenen Betrieb besteht nicht. Die Regeln zur Kündigung in §15.4 und zu den Backup-Lösungen in §16 bleiben unberührt.

19.2 Der Auftraggeber hält die Zugangsdaten geheim. Nur von ihm befugte Personen dürfen sie verwenden. Erklärungen und Handlungen über einen solchen Zugang gelten als Erklärungen und Handlungen des Auftraggebers. Dazu gehören insbesondere Kündigungen, Widersprüche, Zustimmungen, Bestellungen, Änderungen der Zugangsdaten, Löschungen und Wiederherstellungen.

19.3 Der Auftraggeber darf die Zugänge nicht an Unbefugte weitergeben und das Kundencenter nicht missbräuchlich nutzen. Technische Schutzmaßnahmen darf er nicht umgehen.

19.4 Ist das Kundencenter für eine Erklärung nicht erreichbar, die nach diesen AGB nur dort wirksam ist, verlängert sich die Frist um die Dauer der Nichterreichbarkeit.

19.5 Die Haftung für das Kundencenter richtet sich nach §21.

§20 Gewährleistung

20.1 DigitalMDMA verantwortet Leistungsstörungen nur, soweit sie die von DigitalMDMA geschuldete Leistung betreffen.

20.2 Störungen werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten beseitigt. Geschieht das nicht in angemessener Zeit, setzt der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist. Danach bleiben die gesetzlichen Ansprüche. Schadensersatz richtet sich nach §21.

20.3 Beruht eine Störung auf einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Gebrauchs, weist der Auftraggeber nach, dass sie auch bei vertragsgemäßer Nutzung eingetreten wäre.

20.4 Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich an und unterstützt die Beseitigung, insbesondere durch zumutbare Maßnahmen zur Datensicherung, soweit die Sicherung nicht DigitalMDMA obliegt.

20.5 Nach dem Stand der Technik lässt sich nicht zusichern, dass Hard- und Software in jeder Kombination fehlerfrei oder gegen jeden Angriff geschützt ist. DigitalMDMA gewährleistet, dass die von ihr bereitgestellte Hard- und Software bei Übergabe unter normalen Bedingungen im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht.

§21 Haftung

21.1 DigitalMDMA haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Eine Haftung für Vorsatz wird nicht ausgeschlossen, auch nicht für Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter und auch nicht bei Werbeträgern, soweit DigitalMDMA deren Verhalten zu vertreten hat.

21.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DigitalMDMA unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

21.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DigitalMDMA außerdem für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Vergütung, die der Auftraggeber für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat oder zu zahlen hatte.

21.4 Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

21.5 Die Beschränkungen gelten nicht, soweit DigitalMDMA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat, und nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

21.6 Soweit die Haftung beschränkt ist, gilt das auch für Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Das gilt nicht bei deren Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

21.7 Für vom Auftraggeber gelieferte Inhalte haftet DigitalMDMA nicht auf deren inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit. Der Auftraggeber prüft diese Inhalte. Diese Regelung lässt die Haftung nach §21.1 bis §21.5 für eigenes Verhalten von DigitalMDMA unberührt.

21.8 Die Sicherung der Daten des Auftraggebers obliegt dem Auftraggeber, soweit DigitalMDMA nicht die Sicherung einer Miet-Webseite oder einer per Service Level betriebenen Webseite schuldet. Bei einem von DigitalMDMA verschuldeten Datenverlust ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Aufwand begrenzt, der auch bei einer vom Auftraggeber geschuldeten ordnungsgemäßen Sicherung entstanden wäre.

21.9 Für höhere Gewalt und für Ausfälle des öffentlichen Internets oder anderer Dritter, die DigitalMDMA nicht zu vertreten hat, besteht keine Leistungspflicht, solange die Störung andauert. Laufende Vergütungen, insbesondere Miete, Hosting und Service Level, werden dadurch nicht gemindert.

21.10 Gesetzliche Haftungsregelungen des Telekommunikationsrechts bleiben unberührt, soweit sie zwingend sind.

§22 Sperrung

22.1 Die Einstellung aller Leistungen wegen verweigerter Zahlung richtet sich nach §15.9. Rechnungsstellung, Fälligkeit und Abbuchung werden dadurch nicht eingestellt. Bei einem Verstoß gegen Gesetz, Rechte Dritter oder den Vertrag, insbesondere bei verbotenen Inhalten, darf DigitalMDMA die betroffene Leistung sperren. Auch diese Sperre lässt die Zahlungspflicht, die Rechnungsstellung und die Abbuchung unberührt. Der Auftraggeber muss weiter zahlen. Die berechtigten Belange des Auftraggebers werden berücksichtigt. Über eine Sperre informiert DigitalMDMA unverzüglich per E-Mail.

22.2 Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß oder einen missbräuchlichen Eingriff, darf DigitalMDMA sperren oder die Domain dekonnektieren. Außer bei Gefahr im Verzug erfolgt das nach Vorankündigung und Gelegenheit zur Stellungnahme.

22.3 Beruht die Sperre auf einem Inhalt, ermöglicht DigitalMDMA dem Auftraggeber, soweit möglich, den Inhalt zu ändern oder zu entfernen.

§23 Datenschutz

23.1 DigitalMDMA speichert die für den Auftrag erforderlichen Daten und löscht sie nach den gesetzlichen Fristen, soweit der Vertrag keine längere Speicherung verlangt.

23.2 Daten, deren Sicherung dem Auftraggeber obliegt, hält er selbst vor und liefert sie bei Verlust erneut, soweit DigitalMDMA den Verlust nicht nach §21 zu vertreten hat. Schuldet DigitalMDMA die Sicherung einer Miet-Webseite oder eines Service Levels, gilt das nicht für diese Daten.

23.3 Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.

23.4 Angaben, Daten und Geschäftsabläufe des Auftraggebers werden vertraulich behandelt, auch wenn kein Vertrag zustande kommt, und auch über das Vertragsende hinaus. Die Referenznennung nach §8.6 ist davon ausgenommen.

23.5 Für Zugangsdaten, Rechnungen und das Kundencenter ist DigitalMDMA Verantwortliche. Soweit DigitalMDMA personenbezogene Daten aus den Inhalten der beauftragten Leistungen im Auftrag verarbeitet, ist der Auftraggeber Verantwortlicher und DigitalMDMA Auftragsverarbeiter. Einzelheiten stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag. Diese AGB ersetzen weder die Datenschutzerklärung noch den Auftragsverarbeitungsvertrag.

23.6 Für Open-Source-Software gelten die Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Sie gehen vor, soweit sie diesen AGB widersprechen. DigitalMDMA stellt sie auf Anfrage zur Verfügung.

§24 Änderung dieser Bedingungen

24.1 DigitalMDMA kann diese Bedingungen für Dauerschuldverhältnisse ändern, wenn ein gesetzlicher oder technischer Grund die Fortführung der Leistung sonst nicht erlaubt oder wenn die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht zu seinen Lasten verschiebt. Hauptleistung und Preis werden nicht über diesen Absatz geändert. Preisänderungen bei steigenden Kosten richten sich nach §7.9.

24.2 Die Änderung wird in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann bis zum vorgeschlagenen Änderungszeitpunkt, mindestens jedoch innerhalb von vier Wochen, widersprechen und zum Änderungszeitpunkt über das Kundencenter nach §15.4 kündigen. Die Mitteilung weist auf Widerspruch, Kündigung und die Folge eines ausbleibenden Widerspruchs hin.

§25 Salvatorische Klausel

25.1 Ist eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

25.2 Dasselbe gilt, wenn der Vertrag eine Lücke hat.

§26 Erfüllungsort und Gerichtsstand

26.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Skagen, Dänemark.

26.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Skagen, Dänemark.

26.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften am Sitz des Auftraggebers bleiben unberührt.